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DGAP-CMS News vom 08.05.2020

Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 73. Zwischenmeldung
08.05.2020 / 10:36
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Erwerb eigener Aktien - 73. Zwischenmeldung

Siemens Aktiengesellschaft setzt den laufenden Aktienrückkauf wegen der Vorbereitungen der Abspaltung von Siemens Energy aus und wird die Zahl eigener Aktien bis zum Vollzug der Abspaltung konstant halten

Im Zeitraum vom 4. Mai 2020 bis einschließlich 7. Mai 2020 wurden keine Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben.

Gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde der Rückkaufbeginn mit Bekanntmachung vom 3. Dezember 2018 für den 3. Dezember 2018 mitgeteilt. Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgte durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).

Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www.siemens.com/ir).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 3. Dezember 2018 bis einschließlich 7. Mai 2020 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 28.408.786 Aktien.

Mit Blick auf die bevorstehende Abspaltung von Siemens Energy wurde der laufende Rückkauf mit Ablauf des 7. Mai 2020 unterbrochen. Es ist derzeit beabsichtigt, den vorläufig beendeten Rückkauf nach dem Vollzug der Abspaltung fortzusetzen.

Ab dem 8. Mai 2020 bis zum Vollzug der Abspaltung wird die Siemens Aktiengesellschaft einen technischen Aktienrückkauf durchführen, mit dem die Zahl der eigenen Aktien konstant gehalten werden soll und in Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungs- beziehungsweise Belegschaftsaktienprogrammen der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen laufende Übertragungen von Aktien der Gesellschaft an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, sowie an Organmitglieder der Gesellschaft oder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ausgeglichen werden sollen.

München, 8. Mai 2020

Siemens Aktiengesellschaft
Der Vorstand



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