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DGAP-CMS News vom 18.05.2020

Deutsche Bank AG: Veröffentlichung gemäß § 50 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Deutsche Bank AG / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 50 Abs. 1, Nr. 1 WpHG
18.05.2020 / 14:00
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 50 Abs. 1, Nr. 1 WpHG übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Fusion der DB Privat- und Firmenkundenbank AG mit der Deutsche Bank Aktiengesellschaft

 

Die zuständigen Organe der DB Privat- und Firmenkundenbank AG und Deutsche Bank Aktiengesellschaft haben die Verschmelzung der DB Privat- und Firmenkundenbank AG auf die Deutsche Bank Aktiengesellschaft beschlossen.

Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am 15. Mai 2020 gehen das gesamte Vermögen und die gesamten Verbindlichkeiten der DB Privat- und Firmenkundenbank AG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Deutsche Bank Aktiengesellschaft über.

Zu diesen Verbindlichkeiten gehören auch die ausstehenden Wertpapiere der DB Privat- und Firmenkundenbank AG. Ein Austausch von Globalurkunden aufgrund der Verschmelzung ist nicht vorgesehen. Die bisher unter DB Privat- und Firmenkundenbank AG notierten Wertpapiere werden an den Börsen zukünftig unter dem Namen Deutsche Bank Aktiengesellschaft notieren.


Frankfurt, den 18. Mai 2020        Deutsche Bank Aktiengesellschaft



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