Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Im Zeitraum vom 10. August 2020 bis einschließlich 14. August 2020 hat die Scout24 AG insgesamt 53.032 Stück Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 03. April 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Der Erwerb erfolgte ausschließlich über die Börsen durch ein von der Scout24 AG beauftragtes Kreditinstitut.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen
in Stück |
Gewichteter Durchschnittskurs
in EUR |
Handelsplattform (MIC Code) |
10.08.2020 |
58 |
74,95 |
XETR |
11.08.2020 |
831 |
75,53 |
XETR |
12.08.2020 |
7.076 |
75,94 |
XETR |
13.08.2020 |
- |
- |
- |
14.08.2020 |
45.067 |
77,12 |
XETR |
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 6. April 2020 bis einschließlich 14. August 2020 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 3.136.931 Aktien.
Detaillierte Informationen über die Geschäfte im Rahmen des Rückkaufprogramms gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Scout24 AG unter https://www.scout24.com/investoren/aktie/aktienrueckkaufprogramm/aktienrueckkaufprogramm-april-2020 veröffentlicht.
München, den 17. August 2020
Scout24 AG
Der Vorstand