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DGAP-Ad-hoc News vom 02.09.2020

Siemens Healthineers AG: Siemens Healthineers beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Bezugsrechtsausschluss im Wege eines Accelerated Bookbuilding

Siemens Healthineers AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalmaßnahme
Siemens Healthineers AG: Siemens Healthineers beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Bezugsrechtsausschluss im Wege eines Accelerated Bookbuilding

02.09.2020 / 17:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Erlangen, 2. September 2020

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Siemens Healthineers beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Bezugsrechtsausschluss im Wege eines Accelerated Bookbuilding

NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER SONSTIGER LÄNDER, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE

Erlangen, 2. September 2020 - Der Vorstand der Siemens Healthineers AG (Frankfurt: SHL) ("Siemens Healthineers") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals beschlossen. Das Grundkapital von Siemens Healthineers wird dabei unter Ausschluss der Bezugsrechte der Altaktionäre durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen um bis zu 7,5% erhöht. Die neuen Aktien werden ab dem 1. Oktober 2019 gewinnberechtigt sein.

Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) angeboten. Die Privatplatzierung wird unmittelbar nach dieser Mitteilung eingeleitet. Die Anzahl der auszugebenden Aktien und der Platzierungspreis werden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Abschluss des Accelerated Bookbuilding-Verfahrens festgelegt und anschließend bekannt gegeben. Nach der Privatplatzierung wird Siemens Healthineers einer Lock-up Verpflichtung, d.h. einer Verpflichtung unter anderem keine weiteren Aktien oder Finanzinstrumente, die in Aktien wandelbar sind, auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen, von 180 Tagen unterliegen. Die Lock-up Verpflichtung enthält marktübliche Ausnahmen.

Die Zulassung der neuen Aktien zum Handel im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 4. September 2020 prospektfrei erfolgen. Die Handelsaufnahme erfolgt voraussichtlich am 8. September 2020. Es ist beabsichtigt, die neuen Aktien in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft miteinzubeziehen. Die Lieferung der neuen Aktien ist für den 9. September 2020 vorgesehen.

Die Siemens Finance B.V. hat Siemens Healthineers eine Brückenfazilität zur Finanzierung des am 2. August 2020 bekanntgegebenen geplanten Erwerbs der Varian Medical Systems, Inc. gewährt. Mit den erwarteten Nettoemissionserlösen aus der Kapitalerhöhung soll ein Teil des bereitgestellten Betrags unter dieser Brückenfazilität ersetzt werden.

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Kontakt: Marc Koebernick
Leiter Investor Relations
Henkestr. 127
91052 Erlangen
Deutschland
Tel.: +49-9131-84-2676

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Die Wertpapiere von Siemens Healthineers wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder Befreiung von der Registrierungspflicht nicht angeboten oder verkauft werden.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") sind. In dem Vereinigten Königreich richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen, (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.), oder (iii) sonstige Personen sind, an die dieses Dokument rechtmäßig verteilt werden darf; alle anderen Personen im Vereinigten Königreich sollten keine Entscheidungen auf der Grundlage dieses Dokuments ergreifen und nicht auf Grundlage dieses Dokuments handeln oder sich darauf verlassen.

Soweit dieses Dokument Aussagen enthält, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und unsere künftige finanzielle Leistung(-sfähigkeit) sowie auf künftige Siemens Healthineers betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen, sind diese Aussagen erkennbar an Formulierungen wie z. B. "erwarten", "prognostizieren", "antizipieren", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "anstreben", "einschätzen", "werden" und "zum Ziel setzen" oder ähnlichen Begriffen. Wir werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Präsentationen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen treffen. Des Weiteren können unsere Vertreter von Zeit zu Zeit zukunftsgerichtete Aussagen mündlich treffen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des Siemens Healthineers Managements, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von Siemens Healthineers liegen. Da sie sich auf zukünftige Gegebenheiten oder Entwicklungen beziehen, unterliegen sie einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in den jeweiligen Veröffentlichungen beschrieben werden, sich aber nicht auf solche beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken, Ungewissheiten oder Faktoren realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrundeliegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen(-sfähigkeit) und Erfolge von Siemens Healthineers (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Alle zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt, zu dem sie getroffen wurden und Siemens Healthineers übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Pflicht hierzu.

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Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Aktien von jedem Vertreiber durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Aktien (i) für einen Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle jeweils geeignet sind. Jeder Vertreiber, der die Aktien später anbietet, ist dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbestimmung bezüglich der Aktien durchzuführen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.


02.09.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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