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Siemens Energy AG

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DGAP-CMS News vom 09.09.2020

Siemens Energy AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Siemens Energy AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
09.09.2020 / 13:52
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Der am 31. August 2020 vom Vorstand der Siemens Energy AG (nachfolgend auch die 'Gesellschaft') beschlossene Aktienrückkauf, der in dem am 7. September 2020 veröffentlichten Wertpapierprospekt der Siemens Energy AG angekündigt wurde, beginnt am 28. September 2020. Im Zeitraum bis längstens zum 31. März 2021 sollen eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu EUR 393.000.000,00 (ohne Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch 72.664.519 Stückaktien, zurückgekauft werden. Das Rückkaufprogramm dient ausschließlich dem Zweck der Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter und Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Rahmen von aktienbasierten Vergütungs- beziehungsweise Belegschaftsaktienprogrammen.

Mit der Durchführung des Rückkaufs wird ein Institut beauftragt, das selbstständig seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der Gesellschaft trifft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat des Instituts im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen und gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.

Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen.

Der Kaufpreis je zurückerworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Siemens Energy-Aktie im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.

Darüber hinaus ist das Institut verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 Abs. 1 und 2 sowie Abs. 3 Unterabsätze 1 und 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (nachfolgend auch die 'Rückkauf-VO') einzuhalten. Entsprechend der Rückkauf-VO darf u.a. kein Preis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt und zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der Rückkauf-VO dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin. Soweit die Aktien der Siemens Energy AG noch nicht während mindestens 20 Börsentagen an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt wurden, ist das durchführende Institut verpflichtet, nicht mehr als 25% des Aktienumsatzes der Aktien am jeweiligen Handelstag an der Börse, an welcher der Rückkauf erfolgt, zu erwerben. Außerdem darf das durchführende Institut während der ersten 20 Handelstage am jeweiligen Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, während sämtlicher Handelstage vor dem Tag des jeweiligen Kaufs erwerben.

Das mit dem Rückkauf beauftragte Institut ist instruiert, soweit unter Einhaltung der genannten Beschränkungen und der jeweiligen Handelsbedingungen möglich, während der ersten drei Handelstage der Aktie der Siemens Energy AG und in diesem Zeitraum so früh wie möglich Aktien im Wert von etwa EUR 200 Mio. zurückzukaufen. Für die darauffolgende Zeit wird das Institut abhängig von der Kursentwicklung der Siemens Energy Aktien täglich Aktien im Wert von bis zu EUR 5 Mio. zurückkaufen. Das Recht der Siemens Energy AG, die Volumenvorgaben anzupassen, bleibt unberührt. Im Übrigen erfolgt der Rückkauf günstigst und interessewahrend.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Rückkauf-VO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Zudem wird die Siemens Energy AG die Geschäfte auf ihrer Website unter www.siemens-energy.com/aktienrueckkauf veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

München, 9. September 2020

Siemens Energy AG

Der Vorstand



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