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DGAP-CMS News vom 14.09.2020

Deutsche Wohnen SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Deutsche Wohnen SE / Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 S. 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - Vorzeitige Beendigung des Aktienrückkaufprogramms
14.09.2020 / 16:17
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Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 S. 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Vorzeitige Beendigung des Aktienrückkaufprogramms

Berlin, 14. September 2020 - Mit Bekanntgabe vom 15. November 2019 hatte die Deutsche Wohnen SE gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 den Beginn eines Aktienrückkaufprogramms in einem Volumen von maximal bis zu 25.000.000 Aktien zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal bis zu 750 Millionen Euro (das 'Aktienrückkaufprogramm') bekannt gegeben. Das Aktienrückkaufprogramm begann am 15. November 2019 und hätte spätestens mit Ablauf des 30. Oktober 2020 geendet.

Die Deutsche Wohnen SE hat heute beschlossen, das Aktienrückkaufprogramm vorzeitig mit Ablauf des heutigen Handelstags zu beenden.

Detaillierte Informationen zu dem Aktienrückkaufprogramm und den getätigten Geschäften sind im Internet unter https://www.deutsche-wohnen.com/aktienrueckkauf abrufbar.

Berlin, 14. September 2020

Deutsche Wohnen SE
Der Vorstand

Ende

Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte 'werden', 'erwarten', 'glauben', 'schätzen', 'beabsichtigen', 'anstreben', 'davon ausgehen' und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Deutsche Wohnen und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Deutsche Wohnen und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Deutsche Wohnen oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.



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