Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - 43. Zwischenmeldung und zugleich Schlussmeldung
Die Deutsche Wohnen SE hat im Zeitraum vom 7. September 2020 bis einschließlich 14. September 2020 insgesamt 400.473 Aktien der Deutsche Wohnen SE im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 15. November 2019 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 15. November 2019 mitgeteilt wurde.
Das Gesamtvolumen der dabei täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Datum |
Aggregiertes Volumen |
Gewichteter Durchschnittskurs (EUR) |
7. September 2020 |
75.000 |
€ 44,4345 |
8. September 2020 |
76.700 |
€ 44,7884 |
9. September 2020 |
75.000 |
€ 45,4227 |
10. September 2020 |
75.000 |
€ 45,6886 |
11. September 2020 |
73.941 |
€ 45,7997 |
14. September 2020 |
24.832 |
€ 45,8575 |
Summe |
400.473 |
€ 45,2625 |
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 15. November 2019 bis zu dessen vorzeitiger Beendigung am 14. September 2020 durch die Deutsche Wohnen SE erworbenen Aktien beläuft sich damit auf 16.070.566 Aktien. Dies entspricht einem rechnerischen Anteil von 4,47 % des Grundkapitals der Deutsche Wohnen SE. Der Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich EUR 37,1675. Insgesamt wurden Aktien zu einem Gesamtpreis von EUR 597.302.731,08 zurückgekauft.
Der Erwerb der Deutsche Wohnen Aktien erfolgte durch ein von der Deutsche Wohnen SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
Detaillierte Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.deutsche-wohnen.com/aktienrueckkauf abrufbar.
Berlin, 15. September 2020
Deutsche Wohnen SE
Der Vorstand