IR-Center Handelsblatt
Unternehmenssuche:

HENSOLDT AG

News Detail

DGAP-News News vom 15.09.2020

HENSOLDT AG: Preisspanne für Börsengang festgelegt

DGAP-News: HENSOLDT AG / Schlagwort(e): Börsengang
15.09.2020 / 19:35
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

HENSOLDT legt Preisspanne für Börsengang fest

- Aktien der HENSOLDT AG werden in einer Preisspanne von 12 Euro bis 16 Euro pro Aktie angeboten

- Die Preisspanne impliziert eine Marktkapitalisierung zwischen 1,26 Milliarden Euro und 1,58 Milliarden Euro und einen Unternehmenswert zwischen 2,29 Milliarden Euro und 2,61 Milliarden Euro

- Das Basisangebot zielt auf Erlöse für die HENSOLDT AG aus einer Kapitalerhöhung in Höhe von 300 Millionen Euro und 100 Millionen Euro aus dem Verkauf von bestehenden Aktien aus dem Besitz der Square Lux Holding II S.à r.l.

- Erhöhungsoption für bis zu 6.500.000 bestehende Inhaberaktien aus dem Bestand der Square Lux Holding II S.à r.l.

- Mögliche Mehrzuteilungsoption von bis zu 5.975.000 bestehenden Aktien aus dem Bestand der Square Lux Holding II S.à r.l. (Greenshoe-Option); die Mehrzuteilung darf 15% der anderen platzierten Aktien nicht übersteigen

- Der Streubesitz würde ohne Ausübung der Erhöhungsoption und der Greenshoe-Option bis zu 32% betragen und bis zu 44%, wenn die Erhöhungs- und die Greenshoe-Option vollständig ausgeübt werden

- Angebotsfrist beginnt voraussichtlich am 16. September 2020 und endet voraussichtlich am 23. September 2020

- Erster Handelstag für den 25. September 2020 geplant

-


Taufkirchen, 15. September 2020 - Die HENSOLDT AG ("HENSOLDT"), Europas größter Anbieter mit ausschließlicher Ausrichtung auf elektronische Sensorlösungen, hat heute gemeinsam mit ihrem Eigentümer Square Lux Holding II S.à. r.l. ("Veräußernder Anteilseigner"), einer Gesellschaft im indirekten Besitz von Fonds, die von KKR beraten werden ("KKR"), den Wertpapierprospekt für den Börsengang und die geplante Notierung ihrer Aktien am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) veröffentlicht.

Das Angebot umfasst ein öffentliches Angebot an private und institutionelle Anleger in Deutschland sowie Privatplatzierungen in anderen Ländern.[1] Die Preisspanne wurde auf 12 Euro bis 16 Euro pro Aktie festgelegt. Der erste Handelstag der Aktien von HENSOLDT ist voraussichtlich der 25. September 2020.

Thomas Müller, CEO von HENSOLDT, sagte: "HENSOLDT ist voll auf Kurs. Seit wir unsere Börsenpläne angekündigt haben, haben wir positive Rückmeldungen von Investoren und anderen Stakeholdern erhalten. Das Investoreninteresse sehen wir als klares Zeichen für die Attraktivität unseres Unternehmens und unserer nachhaltigen Wachstumsdynamik. All das zeigt: der Börsengang ist der nächste logische Schritt für HENSOLDT."

Das Basisangebot beläuft sich auf insgesamt 33.333.333 Aktien einschließlich neu ausgegebener Aktien und bestehender Aktien des Veräußernden Anteilseigners und könnte sich nach vollständiger Ausübung der Erhöhungs- und Greenshoe-Option auf bis zu 45.808.333 Aktien erhöhen. Die Preisspanne impliziert eine Marktkapitalisierung zwischen 1,26 Milliarden Euro und 1,58 Milliarden Euro und einen Unternehmenswert[2] zwischen 2,29 Milliarden Euro und 2,61 Milliarden Euro. Abhängig von der Gesamtangebotsgröße würde der erwartete Streubesitz bis zu 32% (ohne Ausübung der Erhöhungs- und der Greenshoe-Option) und bis zu 44% (bei vollständiger Ausübung der Erhöhungs- und der Greenshoe-Option) liegen.

Das Angebot besteht aus vier Bestandteilen:

(1) Bis zu 25.000.000 neu ausgegebene Inhaberaktien aus einer Kapitalerhöhung ("Primäre Basisaktien") mit einem angestrebten Bruttoerlös für HENSOLDT von 300 Millionen Euro. Die genaue Anzahl der Primären Basisaktien hängt vom Angebotspreis ab.

(2) Bis zu 8.333.333 existierende Inhaberaktien aus dem Besitz des Veräußernden Anteilseigners ("Sekundäre Basisaktien") mit dem Ziel eines Bruttoerlöses für den Veräußernden Anteilseigner von 100 Millionen Euro. Die genaue Anzahl der Sekundären Basisaktien hängt vom Angebotspreis ab.

(3) Bis zu 6.500.000 bestehende nennwertlose Inhaberaktien aus dem Besitz des Veräußernden Anteilseigners, vorbehaltlich der vollständigen oder teilweisen Ausübung einer Erhöhungsoption durch den Veräußernden Anteilseigner ("Zusätzliche Basisaktien"). Eine Entscheidung über die Ausübung der Erhöhungsoption wird am Tag der Preisfestsetzung getroffen.

(4) Bis zu 5.975.000 bestehende nennwertlose Inhaberaktien aus der Beteiligung des Veräußernden Anteilseigners, um mögliche Mehrzuteilungen abzudecken ("Mehrzuteilungsaktien"). Die Anzahl der Mehrzuteilungsaktien kann 15% der Anzahl der platzierten Basisaktien und der platzierten Zusätzlichen Basisaktien, falls vorhanden, nicht überschreiten.

HENSOLDT beabsichtigt, die angestrebten Erlöse aus der Kapitalerhöhung von
ca. 300 Millionen Euro unter anderem dafür nutzen, den vorgezeichneten Wachstumskurs fortzusetzen, die Investmentstrategie weiterzuführen und die Bilanz zu stärken. Der Erlös aus dem Verkauf der Primären Basisaktien soll HENSOLDT zudem in die Lage versetzen, bis Ende des Jahres 2020 eine angestrebte Nettoverschuldung von ca. 3,0x zu erreichen.[3] In der Mitte der Preisspanne würde der Veräußernde Anteilseigner geschätzte Erlöse in Höhe von 100 Millionen Euro aus dem Verkauf der Sekundären Basisaktien, bis zu 91 Millionen Euro aus dem möglichen Verkauf der Zusätzlichen Basisaktien und bis zu 74 Millionen Euro aus dem möglichen Verkauf der Mehrzuteilungsaktien erhalten.

In Vorbereitung auf den geplanten Börsengang haben die Bundesrepublik Deutschland, HENSOLDT und der Veräußernde Anteilseigner kürzlich das seit 2017 bestehende Sicherheitsabkommen aktualisiert, um die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber HENSOLDT auch in Zukunft zu wahren. Die Sicherheitsvereinbarungen sind branchenüblich, und unter anderen im Prospekt beschriebenen Rechten hat die Bundesrepublik Deutschland nach diesen Vereinbarungen weiterhin die Option, nach dem Börsengang zwischen 10% und 25,1% der HENSOLDT-Aktien aus dem Besitz des Veräußernden Anteilseigners zu erwerben.[4]

Der Veräußernde Anteilseigner und HENSOLDT haben eine Sperrfrist ("Lock-up") von
6 Monaten ab dem ersten Handelstag vereinbart, die bestimmten Ausnahmen unterliegt.

Der Angebotszeitraum beginnt am 16. September 2020 und endet voraussichtlich am
23. September 2020. Privatanleger (natürliche Personen) können Kaufangebote für Aktien bis 12:00 Uhr (MESZ), institutionelle Anleger bis 14:00 Uhr (MESZ) des letzten Tages der Angebotsfrist einreichen. Der endgültige Angebotspreis (der "Angebotspreis") und die endgültige Anzahl der zu veräußernden Aktien werden auf Basis des Orderbuchs voraussichtlich am oder um den 23. September 2020 herum festgelegt. Der Handel mit den Aktien von HENSOLDT im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 25. September 2020 beginnen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Wertpapierprospekt gebilligt. Der Prospekt steht auf der Website des Unternehmens zum Download bereit: https://investors.hensoldt.net/websites/hensoldt/German/0/geplanter-ipo.html. Es findet kein öffentliches Angebot außerhalb Deutschlands statt und der Prospekt wird auch sonst von keiner anderen Aufsichtsbehörde genehmigt.

BofA Securities, J.P. Morgan, KKR Capital Markets und Deutsche Bank fungieren im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion als Joint Global Coordinators. Citigroup, COMMERZBANK, UniCredit Bank AG und Crédit Agricole CIB werden die Transaktion als Joint Bookrunners unterstützen. Mizuho International wird als Co-Manager fungieren.

Über HENSOLDT

HENSOLDT ist ein Pionier der Technologie und Innovation im Bereich der Verteidigungs- und Sicherheitselektronik mit einer mehr als 150-jährigen Geschichte und Vorgängerunternehmen wie Carl Zeiss, Airbus, Dornier, Messerschmitt und Telefunken. Das Unternehmen mit Sitz in Taufkirchen bei München ist ein deutscher Champion mit strategischen Führungspositionen auf dem Gebiet von Sensorlösungen für Verteidigungs- und Nicht-Verteidigungsanwendungen. HENSOLDT entwickelt auf der Basis innovativer Ansätze für Datenmanagement, Robotik und Cyber-Sicherheit neue Produkte zur Bekämpfung vielfältiger Bedrohungen. Mit mehr als 5.400 Mitarbeitern (Stand: 31. Dezember 2019) erzielte HENSOLDT 2019 einen Umsatz von 1,11 Milliarden Euro.

www.hensoldt.net

 

Über KKR

KKR ist ein weltweit führender Investor, der in diverse Anlageklassen investiert, darunter Private Equity, reale Vermögenswerte, Kreditprodukte und, durch strategische Partner, in Hedgefonds. Im Mittelpunkt steht die Erwirtschaftung attraktiver Anlageerträge über einen langfristigen und disziplinierten Investmentansatz, die Beschäftigung hochqualifizierter Experten und die Schaffung von Wachstum und Wert bei den Anlageobjekten. KKR investiert eigenes Kapital zusammen mit dem Kapital seiner Partner und eröffnet Drittunternehmen über sein Kapitalmarktgeschäft attraktive Entwicklungsmöglichkeiten. Verweise auf die Investitionen von KKR können sich auch auf die Aktivitäten der von KKR verwalteten Fonds beziehen. Weitere Informationen über KKR & Co. Inc. (NYSE: KKR) erhalten Sie auf der KKR-Website unter www.kkr.com und auf Twitter @KKR_Co.

 

Pressekontakt HENSOLDT
Joachim Schranzhofer Tel.: +49 (0)89.51518.1823
joachim.schranzhofer@hensoldt.net
 

Pressekontakt KKR
Raphael Eisenmann Tel.: +49 (0)69.9218.7486
reisenmann@heringschuppener.com

Thea Bichmann Tel.: +49 (0)69.9218.7415
tbichmann@heringschuppener.com

Haftungsausschluss

Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen wurden von der Hensoldt AG (das "Unternehmen") erstellt und unterliegen ihrer alleinigen Verantwortung. Sie dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder einen Prospekt noch ein Verkaufsangebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, einschließlich ihrer Territorien oder Besitztümer, in einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika oder im District of Columbia (zusammen die "Vereinigten Staaten") dar. Alle Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") oder den Gesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder gemäß einer verfügbaren Ausnahme von der Registrierungspflicht nach dem Securities Act weder angeboten, verkauft noch anderweitig übertragen werden. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten geben. Weder das Unternehmen noch seine Aktionäre beabsichtigen, die hierin erwähnten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten zu registrieren.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Es wird hier besonders darauf hingewiesen, dass kein ausländischer Investor (einschließlich Investoren mit Sitz in Deutschland, aber mit direkten oder indirekten ausländischen Aktionären von 10% oder mehr) ohne vorherige Genehmigung nach den anwendbaren deutschen Gesetzen zur Investitionskontrolle (Außenwirtschaftsverordnung - AWV) direkt oder indirekt 10% oder mehr der Stimmrechte des Unternehmens erwerben darf. Jeder Erwerb, der gegen die deutschen Gesetze zur Investitionskontrolle verstößt, kann nichtig sein und Sanktionen unterliegen. Einzelheiten zu den deutschen Gesetzen zur Investitionskontrolle werden in einem Prospekt und/oder Offering Circular dargelegt. Jedes Angebot wird ausschließlich durch und auf der Grundlage eines Prospekts erfolgen, der in Deutschland veröffentlicht werden muss und durch zusätzliche Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot außerhalb Deutschlands ergänzt wird. Der Prospekt ist bei der Hensoldt AG, Willy-Messerschmitt-Straße 3, 82024 Taufkirchen, Deutschland, sowie auf der Website des Unternehmens [ADD LINK TO IPO WEBSITE] kostenlos erhältlich.

Es werden weder Geld, Wertpapiere noch andere Gegenleistungen angefordert und, falls sie als Antwort auf die hierin enthaltenen Informationen gesendet werden, nicht angenommen.

In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums und im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung nur an "qualifizierte Anleger" in diesem Mitgliedstaat im Sinne von Artikel 2 lit. (e) der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129).

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebotsdokument noch ein öffentliches Angebot von Wertpapieren im Vereinigten Königreich dar, auf das Abschnitt 85 des Financial Services and Markets Act 2000 des Vereinigten Königreichs Anwendung findet, und ist nicht als Empfehlung zu verstehen, dass irgendeine Person Wertpapiere als Teil des Angebots zeichnen oder kaufen sollte. Diese Mitteilung wird nur kommuniziert an (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden; (ii) Personen, die Berufserfahrung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Investitionen haben, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der geänderten Fassung) (die "Order") fallen, oder (iii) vermögenden Unternehmen, nicht eingetragenen Vereinigungen und anderen Körperschaften, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Jede Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht aufgrund dieser Kommunikation oder ihres Inhalts handeln oder sich auf diese Mitteilung oder ihren Inhalt verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Kommunikation bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen werden. Diese Mitteilung darf ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens weder ganz noch teilweise veröffentlicht, vervielfältigt, verteilt oder anderweitig einer anderen Person zugänglich gemacht werden.

BofA Securities, J.P. Morgan, KKR Capital Markets, Deutsche Bank, Citigroup, COMMERZBANK, UniCredit Bank AG, Crédit Agricole CIB und Mizuho International handeln ausschließlich für das Unternehmen und den verkaufenden Aktionär und niemanden sonst im Zusammenhang mit der Transaktion. Sie betrachten in diesem Zusammenhang keine andere Person als ihren jeweiligen Kunden und sind außer dem Unternehmen und dem verkaufenden Aktionär niemandem gegenüber verantwortlich für den Schutz ihrer jeweiligen Kunden oder für die Beratung in Bezug auf die Transaktion, den Inhalt dieser Mitteilung oder andere hierin erwähnte Angelegenheiten.Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen, Annahmen und Informationen der Geschäftsführung und basieren auf Informationen, die der Geschäftsführung derzeit zur Verfügung stehen. Zukunftsgerichtete Aussagen dürfen nicht als Versprechen für die Realisierung zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen ausgelegt werden und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten. Tatsächliche Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse können sich erheblich von den in solchen Aussagen beschriebenen unterscheiden, u.a. aufgrund von Veränderungen im allgemeinen Wirtschafts- und Wettbewerbsumfeld (einschließlich aufgrund der Corona-Pandemie), Risiken im Zusammenhang mit den Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen, Änderungen internationaler und nationaler Gesetze und Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Steuergesetze und -vorschriften, die sich auf das Unternehmen auswirken, und anderen Faktoren. Weder das Unternehmen noch eine seiner Tochtergesellschaften übernimmt irgendeine Verpflichtung zur Aktualisierung zukunftsgerichteter Aussagen. BofA Securities, J.P. Morgan, KKR Capital Markets, Deutsche Bank, Citigroup, COMMERZBANK, UniCredit Bank AG, Crédit Agricole CIB und Mizuho International und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften lehnen ausdrücklich jede Verpflichtung oder Zusage ab, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen.

In Verbindung mit der Transaktion können BofA Securities, J.P. Morgan, KKR Capital Markets, Deutsche Bank, Citigroup, COMMERZBANK, UniCredit Bank AG, Crédit Agricole CIB und Mizuho International und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen einen Teil der Wertpapiere in der Transaktion als Kapitalposition übernehmen und in dieser Eigenschaft solche Wertpapiere und andere Wertpapiere des Unternehmens oder damit verbundene Investitionen im Zusammenhang mit der Transaktion oder anderweitig für eigene Rechnung behalten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Dementsprechend sind Verweise im Prospekt, sobald er veröffentlicht ist, auf die Wertpapiere, die ausgegeben, angeboten, gezeichnet, erworben, platziert oder anderweitig gehandelt werden, so zu verstehen, dass sie jede Ausgabe oder jedes Angebot oder jede Zeichnung, jeden Erwerb, jede Platzierung oder jeden Handel von BofA Securities, J.P. Morgan, KKR Capital Markets, Deutsche Bank, Citigroup, COMMERZBANK, UniCredit Bank AG, Crédit Agricole CIB und Mizuho International und allen ihren verbundenen Unternehmen, die in dieser Eigenschaft handeln, einschließen. Darüber hinaus können sie und jede ihrer Tochtergesellschaften mit Investoren Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Swaps oder Differenzgeschäfte) abschließen, in deren Zusammenhang BofA Securities, J.P. Morgan, KKR Capital Markets, Deutsche Bank, Citigroup, COMMERZBANK, UniCredit Bank AG, Crédit Agricole CIB und Mizuho International und jede ihrer Tochtergesellschaften von Zeit zu Zeit Wertpapiere erwerben, halten oder veräußern können. BofA Securities, J.P. Morgan, KKR Capital Markets, Deutsche Bank, Citigroup, COMMERZBANK, UniCredit Bank AG, Crédit Agricole CIB und Mizuho International beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen zu veröffentlichen außer in Übereinstimmung mit gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtungen, dies zu tun.

Weder BofA Securities, J.P. Morgan, KKR Capital Markets, Deutsche Bank, Citigroup, COMMERZBANK, UniCredit Bank AG, Crédit Agricole CIB oder Mizuho International noch einer ihrer jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernimmt irgendeine Verantwortung oder Haftung für oder gibt eine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Garantie ab in Bezug auf die Wahrheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Mitteilung (oder ob Informationen in dieser Mitteilung ausgelassen wurden) oder andere Informationen in Bezug auf das Unternehmen, seine Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen, ob schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form, und wie auch immer übermittelt oder zur Verfügung gestellt, oder für Verluste, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts ergeben oder anderweitig damit in Zusammenhang stehen.

In Verbindung mit der Transaktion kann BofA Securities, als Stabilisierungsmanager, oder ein von ihr Beauftragter, im Rahmen des anwendbaren Rechts eine Mehrzuteilung der Aktien der Gesellschaft vornehmen (ohne dazu verpflichtet zu sein) oder andere Transaktionen durchführen, um den Marktpreis der Aktien der Gesellschaft auf einem höheren Niveau zu stützen, als dies sonst auf dem offenen Markt der Fall wäre. BofA Securities ist nicht verpflichtet, solche Transaktionen zu tätigen, und solche Transaktionen können an jedem Handelsplatz, im Freiverkehr, an der Börse oder anderweitig durchgeführt werden und können jederzeit während des Zeitraums durchgeführt werden, der am Tag der Aufnahme des Handels mit den Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse beginnt und spätestens 30 Kalendertage danach endet. Es besteht jedoch keine Verpflichtung für BofA Securities oder einen ihrer Vertreter, stabilisierende Transaktionen durchzuführen, und es gibt keine Zusicherung, dass stabilisierende Transaktionen durchgeführt werden. Solche Stabilisierungsmaßnahmen können, falls sie begonnen wurden, jederzeit ohne vorherige Ankündigung eingestellt werden. In keinem Fall werden Maßnahmen ergriffen, um den Marktpreis der Aktien der Gesellschaft über dem Angebotspreis zu stabilisieren. Vorbehaltlich gesetzlicher oder regulatorischer Vorschriften beabsichtigen weder BofA Securities noch einer ihrer Vertreter, den Umfang der im Zusammenhang mit der Transaktion vorgenommenen Mehrzuteilungen und/oder Stabilisierungstransaktionen offenzulegen.

In Verbindung mit der Transaktion kann BofA Securities als Stabilisierungsmanager zu Stabilisierungszwecken eine Mehrzuteilung von bis zu 15% der Gesamtzahl der in der Transaktion enthaltenen Aktien des Unternehmens vornehmen. Um es ihr zu ermöglichen, Leerverkaufspositionen abzudecken, die sich aus solchen Mehrzuteilungen und/oder aus Verkäufen von Aktien der Gesellschaft ergeben, die von ihr während des Stabilisierungszeitraums getätigt wurden, wird BofA Securities Mehrzuteilungsvereinbarungen eingehen, gemäß denen BofA Securities Käufer für zusätzliche Aktien bis zu einem Maximum von 15% der Gesamtzahl der in der Transaktion enthaltenen Aktien der Gesellschaft (die "Mehrzuteilungsaktien") zum Angebotspreis kaufen oder beschaffen kann. Die Mehrzuteilungsvereinbarungen können ganz oder teilweise nach Mitteilung von BofA Securities jederzeit am oder vor dem 30. Kalendertag nach Beginn des Handels der Aktien des Unternehmens am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse ausgeübt werden. Jegliche Mehrzuteilungsaktien, die gemäß den Mehrzuteilungsvereinbarungen zur Verfügung gestellt werden, einschließlich aller Dividenden und sonstigen Ausschüttungen, die für die Aktien der Gesellschaft erklärt, vorgenommen oder gezahlt werden, werden zu den gleichen Bedingungen gekauft, wie die Aktien der Gesellschaft, die bei der Transaktion ausgegeben oder verkauft werden, und bilden mit den anderen Aktien der Gesellschaft für alle Zwecke eine einzige Klasse.[1] Außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß Regulation S und in den Vereinigten Staaten von Amerika an qualifizierte institutionelle Käufer gemäß Rule 144A.
[2] Berechnet zum 30. Juni 2020 (d.h. erwartete Marktkapitalisierung basierend auf dem Angebotsvolumen und der Preisspanne, plus Nettoverschuldung, berechnet als Finanzierungsverbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten minus Barmittel, plus Pensionsverbindlichkeiten und plus nicht beherrschende Anteile, jeweils zum 30. Juni 2020, minus angestrebtem primären Nettoerlös).
[3] Berechnet als das Verhältnis der Summe der langfristigen Finanzverbindlichkeiten, langfristigen Leasingverbindlichkeiten, kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten und kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten abzüglich der liquiden Mittel zum jeweiligen Bilanzstichtag, im Verhältnis zu dem bereinigten EBITDA für den Zwölfmonatszeitraum, der an diesem Bilanzstichtag endete.
[4] Diese Option wurde erstmals 2017 als Teil des ursprünglichen Sicherheitsabkommens vereinbart. Die aktualisierten Vereinbarungen sehen vor, dass der Bund die Option bis zum 31. Dezember 2020 zu einem Festpreis (pro rata) von 600 Millionen Euro für 25,1% ausüben kann. Zu einem späteren Zeitpunkt kann die Option ausgeübt werden, falls KKR beabsichtigt, seine Beteiligung an HENSOLDT auf weniger als 25,1% zu reduzieren (die Bewertung erfolgt dann auf der Grundlage des volumengewichteten Durchschnittskurses von 45 Tagen).



15.09.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


show this