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Logwin AG

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DGAP-CMS News vom 05.07.2021

Logwin AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Logwin AG / Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
05.07.2021 / 11:22
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052


Erwerb eigener Aktien - 59. Zwischenmeldung
 

Im Zeitraum vom 28. Juni 2021 bis einschließlich 2. Juli 2021 wurden insgesamt 80 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Logwin AG erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 17. März 2020 gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 18. März 2020 mitgeteilt.
 

Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
 

Datum
Gesamtzahl zurückgekaufter
Aktien (Stück)
Volumengewichteter
Durchschnittskurs (Euro)
28. Juni 2021 10 230,0000
29. Juni 2021 20 228,0000
30. Juni 2021 30 223,0000
1. Juli 2021 2 222,0000
2. Juli 2021 18 222,0000
 

Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 18. März 2020 bis einschließlich 2. Juli 2021 erworbenen Aktien beläuft sich auf 4.448 Stück Aktien.
 

Der Aktienrückkauf erfolgte durch ein von der Logwin AG unabhängiges Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen XETRA-Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse.
 

Informationen über die einzelnen Transaktionen sowie über das tägliche Handelsvolumen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet auf der Website der Logwin AG unter folgendem Link veröffentlicht:
 

https://www.logwin-logistics.com/de/unternehmen/investoren/aktie/aktienrueckkauf-2020.html


Grevenmacher, 05. Juli 2021

Logwin AG
Der Verwaltungsrat



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