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DGAP-PVR News vom 14.07.2021

ZEAL Network SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

ZEAL Network SE
14.07.2021 / 13:02
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Am 13. Juli 2021 haben wir die folgende Mitteilung von Morgan Stanley erhalten:

Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 24. Juni 2021, wonach Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, die Schwelle von 10 % der Stimmrechte an der ZEAL Network SE überschritten hat, machen wir hiermit die folgende Mitteilung gemäß § 43 Wertpapierhandelsgesetz:

1. Die Erhöhung der Stimmrechte, die dazu führte, dass Morgan Stanley die Meldeschwelle von 10 % der Stimmrechte an der ZEAL Network SE überschritten hat, diente nicht strategischen Zielen, sondern erfolgte im Rahmen der Kundenbetreuung.

2. Morgan Stanley wird gegebenenfalls in den nächsten 12 Monaten weitere Stimmrechte an der ZEAL Network SE erwerben, insbesondere im Rahmen der Kundenbetreuung.

3. Morgan Stanley hat nicht die Absicht, Einfluss auf die Zusammensetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines anderen Verwaltungsorgans der ZEAL Network SE zu nehmen.

4. Morgan Stanley beabsichtigt nicht, eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ZEAL Network SE zu bewirken, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.

5. Die Erhöhung der Stimmrechte, die dazu führte, dass Morgan Stanley die Meldeschwelle von 10 % der Stimmrechte an der ZEAL Network SE überschritt, resultierte aus und/oder erfolgte im Rahmen der Kundenbetreuung. Die Erhöhung wurde durch eine Kombination aus Fremd- und Eigenmitteln von Morgan Stanley finanziert.

 



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