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DGAP-CMS News vom 25.10.2021

adidas AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

adidas AG / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
25.10.2021 / 16:34
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - 1. Zwischenmeldung

Die adidas AG hat am 15. Oktober 2021 durch eine Mitteilung gemäß Art. 2 Abs. 1 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 den Beginn eines Aktienrückkaufsprogramms (das "Aktienrückkaufprogramm 2021/II") bekannt gegeben.

Das Gesamtzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse im unten genannten Zeitraum betragen:

Datum Aggregiertes Volumen in Stück Handelsplatz Volumengewichteter
Durchschnittskurs in EUR)1)
18/10/21 88.000 XETR 271,2395
19/10/21 77.935 XETR 270,2512
20/10/21 74.278 XETR 267,5305
21/10/21 26.562 XETR 271,2550
22/10/21 41.543 XETR 276,6196
 

1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen.

Die Gesamtzahl der bis zum 22. Oktober 2021 im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2021/II zurückerworbenen Aktien beträgt 308.318
 

Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidas-group.com/s/aktienrueckkauf abrufbar.

adidas AG
Der Vorstand



25.10.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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