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DGAP-Ad-hoc News vom 08.11.2021

HOCHTIEF Aktiengesellschaft: HOCHTIEF beschließt Aktienrückkaufprogramm

HOCHTIEF Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
HOCHTIEF Aktiengesellschaft: HOCHTIEF beschließt Aktienrückkaufprogramm

08.11.2021 / 12:09 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft hat beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm durchzuführen. HOCHTIEF beabsichtigt, bis zu 4.610.379 Stückaktien von HOCHTIEF, rund 6,5 % des Grundkapitals von derzeit 180.855.569,92 Euro, zurückzukaufen. Dies entspricht einer Gesamtinvestition in Höhe von bis zu 318 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten), basierend auf dem Xetra-Schlusskurs vom 5. November 2021 in Höhe von EUR 69,08.
Der Rückkauf findet im Zeitraum zwischen dem 8. November 2021 und dem 7. November 2022 statt.
Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf hierbei den arithmetischen Mittelwert der Kurse der Stückaktien von HOCHTIEF in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 3 Börsenhandelstage vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes ohne Berücksichtigung der Erwerbsnebenkosten um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Der Erwerb soll über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel) erfolgen.
Das Aktienrückkaufprogramm basiert auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. April 2020, Aktien in Höhe von bis zu 10% des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals zurückzukaufen. Der Rückkauf wird durch eine von der Gesellschaft noch zu mandatierende Bank und in Übereinstimmung mit Art. 2 bis 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchgeführt.


Kontakt:
georg.von-bronk@hochtief.de

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