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DGAP-PVR News vom 28.04.2022

ZEAL Network SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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ZEAL Network SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
28.04.2022 / 13:12
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Durch Stimmrechtsmitteilung vom 14. April 2022 haben Orpheus Capital II Management GmbH, LS Digital & Management Services GmbH & Co. KG und Orpheus Capital II GmbH & Co. KG (zusammen die 'Mitteilenden Unternehmen') mitgeteilt, dass die von ihnen gehaltenen und ihnen zugerechneten Stimmrechte bzgl. der ZEAL Network SE 31,82 % betragen und dementsprechend die von den Mitteilenden Unternehmen gehaltenen und ihnen zugerechneten Stimmrechtsanteile an der ZEAL Network SE die Schwellen von 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten haben.

Vor diesem Hintergrund teilen die Mitteilenden Unternehmen der ZEAL Network SE hiermit gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mit:

1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele

a) Der Erwerb von Stimmrechten an der ZEAL Network SE dient der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Es besteht keine Absicht seitens der Mitteilenden Unternehmen, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere  Stimmrechte der ZEAL Network SE durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

c) Die Mitteilenden Unternehmen streben als Mitglieder der Günther-Gruppe an, dass die Günther-Gruppe im Aufsichtsrat der Gesellschaft weiterhin in einem ihrer Beteiligung an der ZEAL Network SE angemessenen Umfang vertreten bleibt. Eine darüberhinausgehende Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ZEAL Network SE wird nicht angestrebt.

d) Die Mitteilenden Unternehmen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ZEAL Network SE, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik, an.

2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel

Soweit die Überschreitung der Schwellen auf einem Erwerb von Aktien an der ZEAL Network SE beruht, sind diese Aktien an der ZEAL Network SE im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Ausgabe neuer Aktien in die MAX Automation SE eingebracht worden und werden den Mitteilenden Unternehmen zugerechnet; insofern wurden Eigenmittel verwendet.



28.04.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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