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DGAP-Ad-hoc News vom 11.05.2022

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Vorstandsvorsitzender André Bütow abberufen

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Personalie
Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Vorstandsvorsitzender André Bütow abberufen

11.05.2022 / 20:01 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Der Aufsichtsrat der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft hat heute beschlossen, den Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft, Herrn André Bütow, als Mitglied und Vorsitzenden des Vorstands mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund abzuberufen und sein Anstellungsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden. Sein Aufgabenbereich wird kommissarisch durch das Vorstandsmitglied Herrn Torsten Klanten verantwortet. Herr Klanten gehört dem Vorstand seit 2019 und dem Unternehmen seit 2000 an. Der Aufsichtsrat wird zeitnah ein weiteres Vorstandsmitglied bestellen.

Die Entscheidung des Aufsichtsrats steht im Zusammenhang mit der laufenden steuerlichen Prüfung von Geschäften der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft der Geschäftsjahre 2007 bis 2011 und den internen Untersuchungen, über welche die Gesellschaft zuletzt mit Ad-hoc-Mitteilung vom 6. April 2022 (Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014) berichtet hat. Im Zuge der Untersuchung haben sich im Hinblick auf die Geschäftsjahre 2008 und eines Teils von 2009 die hierzu vermeldeten Auffälligkeiten nun zu Verdachtsmomenten für unzulässiges Handeln verdichtet.

Die Erkenntnisse können sich voraussichtlich nachteilig auf die Erfolgsaussichten in den steuerlichen Rechtsbehelfsverfahren gegen die geänderten Körperschaftsteuerbescheide 2008 und 2009 auswirken. Auch nach weiterer Auswertung bleibt nach Bewertung der Gesellschaft das berichtete steuerliche Gesamtrisiko unverändert und eine Erhöhung der Rückstellungen für die Jahre 2007, 2010 und 2011 ist weiterhin nicht geboten. Für die Jahre 2008 und 2009 sind bereits Zahlungen aufgrund der eingegangen Änderungsbescheide erfolgt.

 


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