Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Erwerb eigener Aktien – 31. Zwischenmeldung und Abschlussmeldung
Essen – 25. Oktober 2022 – Im Zeitraum vom 17. Oktober 2022 bis einschließlich 24. Oktober 2022 wurde eine Anzahl von 144.788 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der Instone Real Estate Group SE erworben.
Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen (Stück Aktien) |
Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR) |
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17.10.2022 |
6.684 |
6,8588 |
18.10.2022 |
33.157 |
7,0984 |
19.10.2022 |
33.780 |
6,8582 |
20.10.2022 |
34.636 |
7,0708 |
21.10.2022 |
25.000 |
7,1469 |
24.10.2022 |
11.531 |
7,2834 |
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Instone Real Estate Group SE veröffentlicht unter https://ir.de.instone.de/websites/instonereal/German/2550/aktienrueckkauf.html
Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 18. März 2022 bis einschließlich 24. Oktober 2022 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 2.349.416 Aktien (5,00% des Grundkapitals der Instone Real Estate Group SE) zu einem Durchschnittskurs von 10,82 € pro Stückaktie.
Damit wurde das Aktienrückkaufprogramm planmäßig beendet. Der Beginn des Rückkaufs war mit Bekanntmachung vom 10. Februar 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 18. März 2022 angekündigt worden.
Der Erwerb der Aktien der Instone Real Estate Group SE erfolgte durch eine von der Instone Real Estate Group SE beauftragte Bank über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
Investor Relations
Instone Real Estate Group SE
Burkhard Sawazki
Grugaplatz 2-4, 45131 Essen
Tel.: +49 (0)201 45355-137
E-Mail: burkhard.sawazki@instone.de