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DGAP-News News vom 13.06.2022

Vonovia, VSK Software und Stadt Bochum stellen Weichen für digitale Bauantragsprüfung als Teil des digitalen Bauantrages

DGAP-News: Vonovia SE / Schlagwort(e): Nachhaltigkeit/Immobilien
Vonovia, VSK Software und Stadt Bochum stellen Weichen für digitale Bauantragsprüfung als Teil des digitalen Bauantrages
13.06.2022 / 11:46
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Vonovia, VSK Software und Stadt Bochum stellen Weichen für digitale Bauantragsprüfung als Teil des digitalen Bauantrages
  • Vonovia entwickelt gemeinsam mit Startup VSK Software und Stadt Bochum Lösung für digitale Baugenehmigungsverfahren
  • Schnellere Abwicklung von Bauantragsprüfungen bei hoher Prüfungsqualität hinsichtlich der Landesbauordnung
  • Vonovia beteiligt sich mit 15 Prozent am Startup

Bochum, 13.06.2022 – Zusammenarbeit für schnellere Prozesse: Die Vonovia SE, das Startup VSK Software und die Stadt Bochum möchten schnellere Baugenehmigungen ermöglichen. Gemeinsam entwickeln sie eine digitale Lösung für die Bauantragsprüfung, die modellbasiert erfolgt und dabei die jeweilige Landesbauordnung berücksichtig. Das Verfahren entlastet sowohl die antragsstellende Seite als auch das zuständige Bauamt. Der Genehmigungsprozess wird effizienter, bei gleichzeitig hoher Prüfqualität. Vonovia beteiligt sich seit Mai dieses Jahres mit 15 Prozent am Startup VSK Software.

„Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes für den Neubau 2021 sind alarmierend. Wir dürfen nicht nachlassen neue Wohnungen zu bauen, sondern müssen mit noch höherem Tempo vorangehen. Wir brauchen vor allem größere Wohnungen für Familien und kleinere für Senioren – in den urbanen Zentren zu bezahlbaren Mieten. Der Bedarf wird weiter steigen. Als verantwortungsvolles Wohnungsunternehmen sehen wir uns in der gesellschaftlichen Verantwortung. Mit dieser Kooperation wollen wir gemeinsam mit VSK Software und der Stadt Bochum dazu beitragen, dass der Neubau einen Schub bekommt“, betont Rolf Buch, Vorstandsvorsitzender der Vonovia SE.

„Ein schnelleres und effizienteres Prüfverfahren wird den Neubau in Deutschland weiter ankurbeln. Es steckt eine große Chance in der digitalen Baugenehmigung. Deshalb unterstützt unser Bauamt engagiert dabei, die Software zu prüfen und das Verfahren schnellstmöglich serienreif zu machen“, erklärt Dr. Markus Bradtke, Stadtbaurat, das Engagement der Stadt Bochum.

„Unser Ziel ist es, die Dauer und Komplexität der Baugenehmigungsverfahren deutlich zu reduzieren“, sagt André Vonthron, Gründer und Geschäftsführer der VSK Software GmbH. „Zum einen dadurch, dass Bauvorlagenberechtigte ihre Modelle verlässlich und schnell vorprüfen können. Zum anderen durch die Automatisierung des Genehmigungsprozesses selbst. Wir freuen uns, dieses Ziel nun gemeinsam mit der Stadt Bochum und Vonovia zu realisieren.“

Schnelle und effiziente Prüfung per Knopfdruck

Bei der Methode des Building Information Modeling (BIM) werden alle Planungsdaten eines Gebäudes digital erfasst – etwa das 3D-Modell des Bauvorhabens, aber auch Informationen zu Materialien, Kosten und geplanten Nutzungen. Die VSK Software GmbH entwickelt nun Prüfregeln, mit der das Bauordnungsamt diese zur Planung vorliegenden Informationen im Sinne des Baugenehmigungsverfahrens prüfen können. Die Software wird dabei zukünftig zwischen den jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer unterscheiden können.

Zunächst soll die Einreichung von vorgeprüften BIM-Modellen ermöglicht werden. Der Antragssteller kann vor der Einreichung softwaregestützt überprüfen, ob die Anforderungen der Landesbauordnung eingehalten wurden. In einem nächsten Schritt wird auch das Bauordnungsamt mit den digitalen Prüfregeln arbeiten können. Vonovia testet die digitalen Prüfregeln aus der Sicht des Bauantragsstellers; die Stadt Bochum testet sie aus der Sicht der Prüfbehörde und stellt ihre Expertise zur Einhaltung von Bauvorschriften zur Verfügung. Ziel ist es, dass die Prüf-Software bereits 2023 den Städten, Bauunternehmen und Developern zur Verfügung steht.

Digitalisierung – Megatrend in der Immobilienwirtschaft

„Die Herausforderungen, die in der Wohnungswirtschaft vor uns liegen, werden wir nur mithilfe echter Digitalisierung lösen. Die Zusammenarbeit mit VSK Software schreibt unsere Strategie auf diesem Gebiet konsequent fort“, sagt Buch. Vonovia bildet bereits heute alle wesentlichen Kundenservices in einer Mieter-App ab und steuert die Bewirtschaftung der Wohnungen über eine digitale Plattform. Vonovia bündelt dabei alle Aktivitäten zur Transformation und Digitalisierung in einem eigenen Vorstandsressort.


Über Vonovia

Die Vonovia SE ist Europas führendes privates Wohnungsunternehmen. Heute besitzt Vonovia mehr als 550.000 Wohnungen in allen attraktiven Städten und Regionen Deutschlands, Schwedens und Österreichs. Hinzu kommen rund 72.500 verwaltete Wohnungen. Der Portfoliowert liegt bei zirka 96 Mrd. €. Vonovia stellt dabei als modernes Dienstleistungsunternehmen die Kundenorientierung und Zufriedenheit seiner Mieter in den Mittelpunkt. Ihnen ein bezahlbares, attraktives und lebenswertes Zuhause zu bieten, bildet die Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Daher investiert Vonovia nachhaltig in Instandhaltung, Modernisierung und den seniorenfreundlichen Umbau der Gebäude. Zudem baut das Unternehmen zunehmend neue Wohnungen durch Nachverdichtung und Aufstockung.

Seit 2013 ist das in Bochum ansässige Unternehmen börsennotiert. Im September 2015 wurde die Aktie in den DAX 30 (heute DAX 40) aufgenommen, im September 2020 in den EURO STOXX 50. Außerdem gehört die Aktie der Vonovia SE zahlreichen weiteren nationalen und internationalen Indizes an, darunter DAX 50 ESG, Dow Jones Sustainability Index Europe, STOXX Global ESG Leaders, EURO STOXX ESG Leaders 50, STOXX Europe ESG Leaders 50, FTSE EPRA/NAREIT Developed Europe und GPR 250 World. Vonovia beschäftigt 15.900 Mitarbeiter.

Zusatzinformationen:
Zulassung: Regulierter Markt / Prime Standard, Frankfurter Wertpapierbörse
ISIN: DE000A1ML7J1
WKN: A1ML7J
Common Code: 094567408
Sitz der Vonovia SE: Bochum, Deutschland, Amtsgericht Bochum, HRB 16879
Verwaltung der Vonovia SE: Universitätsstraße 133, 44803 Bochum, Deutschland

Diese Pressemitteilung wurde von der Vonovia SE und/oder ihren Tochtergesellschaften ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Diese Pressemitteilung kann Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Vorhersagen in Bezug auf die erwartete zukünftige Entwicklung der Vonovia („zukunftsgerichtete Aussagen“) enthalten, die verschiedene Annahmen wiedergeben betreffend z. B. Ergebnisse, die aus dem aktuellen Geschäft der Vonovia oder von öffentlichen Quellen abgeleitet wurden, die keiner unabhängigen Prüfung oder eingehenden Beurteilung durch Vonovia unterzogen worden sind und sich später als nicht korrekt herausstellen könnten. Alle zukunftsgerichteten Aussagen geben aktuelle Erwartungen gestützt auf den aktuellen Businessplan und verschiedene weitere Annahmen wieder und beinhalten somit nicht unerhebliche Risiken und Unsicherheiten. Alle zukunftsgerichteten Aussagen sollten daher nicht als Garantie für zukünftige Performance oder Ergebnisse verstanden werden und stellen ferner keine zwangsläufig zutreffenden Indikatoren dafür dar, dass die erwarteten Ergebnisse auch erreicht werden. Alle zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Tag der Ausgabe dieser Pressemitteilung an die Empfänger. Es obliegt den Empfängern dieser Pressemitteilung, eigene genauere Beurteilungen über die Aussagekraft zukunftsgerichteter Aussagen und diesen zugrundeliegenden Annahmen anzustellen. Vonovia schließt jedwede Haftung für alle direkten oder indirekten Schäden oder Verluste bzw. Folgeschäden oder -verluste sowie Strafen, die den Empfängern durch den Gebrauch der Pressemitteilung, ihres Inhaltes, insbesondere aller zukunftsgerichteten Aussagen, oder im sonstigen Zusammenhang damit entstehen könnten, soweit gesetzlich zulässig aus. Vonovia gibt keine Garantie oder Zusicherung (weder ausdrücklich noch stillschweigend) in Bezug auf die Informationen in dieser Pressemitteilung. Vonovia ist nicht verpflichtet, die Informationen, zukunftsgerichtete Aussagen oder Schlussfolgerungen in dieser Pressemitteilung zu aktualisieren oder zu korrigieren oder nachfolgende Ereignisse oder Umstände aufzunehmen oder Ungenauigkeiten zu berichtigen, die nach dem Datum dieser Pressemitteilung bekannt werden.



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