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DGAP-PVR News vom 12.03.2015

Deutsche Annington Immobilien SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Deutsche Annington Immobilien SE 

12.03.2015 17:28

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die Commerzbank Aktiengesellschaft , Frankfurt am Main, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 12.03.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche Annington Immobilien SE, Düsseldorf, Deutschland am 11.03.2015 die Schwelle von 10%, 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,0007% (das entspricht 2400 Stimmrechten) betragen hat.

0,0007% der Stimmrechte (das entspricht 2400 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.


12.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Deutsche Annington Immobilien SE
              Münsterstraße 248
              40470 Düsseldorf
              Deutschland
Internet:     www.deutsche-annington.com
 
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