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DGAP-PVR News vom 05.11.2015

windeln.de AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

windeln.de AG 

05.11.2015 20:30

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die windeln.de AG, Hofmannstraße 51, 81379 München, Deutschland hat am 04. November 2015 folgende Stimmrechtsmeldungen nach § 21 Abs. 1 WpHG erhalten:
1. Morgan Stanley & Co. International plc, London, UK, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der windeln.de AG, München, Deutschland, am 29. Oktober 2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

2. Morgan Stanley Investments (UK), London, UK, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der windeln.de AG, München, Deutschland, am 29. Oktober 2015 die Schwellen von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

3. Morgan Stanley UK Group, London, UK, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der windeln.de AG, München, Deutschland, am 29. Oktober 2015 die Schwellen von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

4. Morgan Stanley International Limited, London, UK, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der windeln.de AG, München, Deutschland, am 29. Oktober 2015 die Schwellen von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

5. Morgan Stanley International Holdings Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der windeln.de AG, München, Deutschland, am 29. Oktober 2015 die Schwellen von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

6. Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der windeln.de AG, München, Deutschland, am 29. Oktober 2015 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,15% (das entspricht 38546 Stimmrechten) betragen hat. Davon hält Morgen Stanley 0,00% direkt. 0,13% (das entspricht 33779 Stimmrechten) werden Morgan Stanley nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. 0,02% (das entspricht 4767 Stimmrechten) werden Morgan Stanley nach § 22 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. S.2 WpHG zugerechnet.


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