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Ströer SE & Co. KGaA

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DGAP-PVR News vom 06.11.2015

Ströer SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Ströer SE 

06.11.2015 19:01

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 2. November 2015 teilte uns die Deutsche Telekom AG, Bonn, Deutschland, am 4.November 2015 als Meldepflichtiger gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1, Satz 3 und Satz 4 WpHG Folgendes mit:


1. Bei der Investition der Deutsche Telekom AG handelt es sich um eine langfristige Investition zur Erzielung von Handelsgewinnen.
2. Die Deutsche Telekom AG beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Ströer SE durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

3. Die Deutsche Telekom AG strebt an, für eine Wahlperiode im Aufsichtsrat der Ströer SE bzw. nach Wirksamwerden des am 25. September 2015 beschlossenen Formwechsel der Ströer SE in die Ströer SE & Co. KGaA im Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA vertreten zu sein. Die Deutsche Telekom ist im Aufsichtsrat der Ströer Management SE, der persönlich haftenden Gesellschafterin der zukünftigen Ströer SE & Co. KGaA, vertreten. Darüber hinaus strebt die Deutsche Telekom AG keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.

4. Die Deutsche Telekom AG strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Ströer SE, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
5. Hinsichtlich der Herkunft der Mittel resultieren die erworbenen Stimmrechte aus neu ausgegebenen Aktien der Ströer SE, welche die Deutsche Telekom AG im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage als Gegenleistung für die Übertragung sämtlicher Anteile an der Digital Media Products GmbH erhalten hat.



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